Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz sind alle verendeten Tiere, Tierkörperteile (Teile von Tieren aus Schlachtungen)  und von Tieren stammende Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle in größeren Mengen), die nicht  zum menschlichen Genuss verwendet werden, in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

Für die Gemeinde Wadersloh ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Belm – Icker (Rendac) zuständig, die werktags unter der Telefonnummer 0800-7793333 zu erreichen ist.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Tierkörperbeseitigung

Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz sind alle verendeten Tiere, Tierkörperteile (Teile von Tieren aus Schlachtungen)  und von Tieren stammende Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle in größeren Mengen), die nicht  zum menschlichen Genuss verwendet werden, in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

Für die Gemeinde Wadersloh ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Belm – Icker (Rendac) zuständig, die werktags unter der Telefonnummer 0800-7793333 zu erreichen ist.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/269/show
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Dominik

Lausch

EG 025 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1200
dominik.lausch@wadersloh.de