Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Landschaft.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Gebiet flächendeckend Landschaftspläne zu erstellen.
Die Landschaftspläne werden durch den Kreistag nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren als Satzung erlassen. Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, d.h. alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.