Immissionsschutz
Belästigungen durch Lärm (Mittagsruhe, Nachtruhe), Grillen, geschehen häufig in der Nachbarschaft. Zur Klärung muss dann gegebenenfalls der Zivilrechtsweg beschritten werden.
Bei Veranstaltungen können aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses Ausnahmen von den gesetzlichen Ruhezeiten zugelassen werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesimmissionsschutzgesetz