Gewässerschutz
Zum Schutz der Gewässer sind das Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen erlassen worden. Entsprechend diesen Vorschriften haben Städte und Gemeinden auf Ihrem Gebiet die Verpflichtung, Abwasser zu beseitigen und gleichzeitig auch das Recht, anfallende Abwasser in Gewässer einzuleiten.