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Zum Schutz der Gewässer sind das Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen erlassen worden. Entsprechend diesen Vorschriften haben Städte und Gemeinden auf Ihrem Gebiet die Verpflichtung, Abwasser zu beseitigen und gleichzeitig auch das Recht, anfallende Abwasser in Gewässer einzuleiten.

Zuständige Stelle

  • Bauamt
  • Liesborner Straße 5
  • 59329 Wadersloh