Der Flächennutzungsplan sowie erforderliche Änderungen sind Bestandteil der Bauleitplanung. Aus ihm werden die verbindlichen Bebauungspläne entwickelt.
Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden.
Sie soll außerdem dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Zuständige Stelle

Bauamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

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