Nicht alle Grundstücke im Bereich der Gemeinde Wadersloh sind an die Kanalleitungen angeschlossen. Das in diesen Gebäuden anfallende Abwasser wird in sog. Fäkalschlammgruben gesammelt, welche regelmäßig geleert werden müssen. Die Organisation der Entleerung und die Entsorgung des Abwassers ist Aufgabe der Gemeinde Wadersloh. Die Abrechnung erfolgt zwischen Gemeinde und beauftragtem Unternehmer für den Transport an die Kläranlage und zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer für die Entsorgung.


Informationen zur Entsorgung:
Mit der Durchführung der Entsorgung hat die Gemeinde Wadersloh die Firma Umwelttechnik Scheller aus Oelde-Lette beauftragt.


Folgende Hinweise möchte die Gemeinde an dieser Stelle geben:
Dem Entsorgungsunternehmen ist freier Zugang zu den Entwässerungsanlagen zu gewähren, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann. Sollte in dem vorgesehenen Entsorgungszeitraum keine Abfuhr möglich sein, ist die rechtzeitige Information an das Entsorgungsunternehmen (Tel.: 05245/5857) bzw. an die Gemeinde erforderlich.
Als Nachweis der regelmäßigen Entsorgung wird ein Entsorgungsbegleitschein durch die Firma Umwelttechnik Scheller erstellt. Aus diesem geht u.a. die entsorgte Menge hervor. Der Begleitschein ist vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten zu unterschreiben und gilt als Abrechnungsgrundlage der entsorgten Fäkalschlammmenge.
Bei Fragen bezüglich Fäkalschlammabfuhr stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.