Artenschutz
Aufgaben des gesetzlichen Artenschutzes:
Überwachung von Haltung, Kennzeichnung, Zucht, Erwerb und Verkauf geschützter Tierarten, die in Obhut des Menschen gehalten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
Rechtliche Grundlagen:
- Washingtoner Artenschutzabkommen
- EG-Verordnungen Nr. 338/97 und Nr. 1808/2001
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesartenschutz-Verordnung