Ehejubilare
Der Bürgermeister überreicht allen Jubelpaaren anlässlich der Goldenen Hochzeit (50 Jahre),
Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre)
und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) einen Glückwunsch. Maßgeblich ist der Zeitpunkt
der standesamtlichen Trauung.