Der Bürgermeister überreicht allen Jubelpaaren anlässlich der Goldenen Hochzeit (50 Jahre),
Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre)
und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) einen Glückwunsch. Maßgeblich ist der Zeitpunkt
der standesamtlichen Trauung.

Zuständige Stelle

Stabsstelle
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

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Ehejubilare

Der Bürgermeister überreicht allen Jubelpaaren anlässlich der Goldenen Hochzeit (50 Jahre),
Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre)
und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) einen Glückwunsch. Maßgeblich ist der Zeitpunkt
der standesamtlichen Trauung.

Hochzeitsjubiläen https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/164/show
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