Der Bürgermeister / stellv. Bürgermeister gratuliert allen Einwohnerinnen und Einwohnern
auf Wunsch und in Absprache persönlich oder schriftlich mit einem Geldgeschenk
zum 80., 90. und 100. Geburtstag.

Eine schriftliche Gratulation erfolgt zum 85., 95., 101. und jedem weiteren Jahr.