Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet. Seitdem stellt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen erworben werden, z.B. auch durch mitmenschliche Hilfe, die unter persönlichem Einsatz geleistet wird.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in verschiedenen Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • Großes Verdienstkreuz
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • Großkreuz
  • Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.

Die Verleihung einer höheren Ordensstufe als des Verdienstkreuzes am Bande setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine bereits bei der vorangegangenen Auszeichnung gewürdigte Leistung im Grad ihrer Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert worden ist oder seit der vorangegangenen Auszeichnung eine Leistung erbracht worden ist, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Allgemeinwohl, wegen der Zurückstellung eigener Interessen und wegen ihrer Dauer als herausragend und beispielhaft zu bewerten ist.

Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
Der damalige Ministerpräsident Dr. h.c. Johannes Rau stiftete im Jahre 1986 den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihm sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung ausgezeichnet werden, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seiner Bevölkerung erworben haben. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wird in einer Stufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensträger nicht höher als 2.500 sein darf.

Sowohl der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als auch der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden bzw. werden. Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens.

Verfahren
Anregungen für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland kann jedermann geben. Sie können sowohl an die Wohnortgemeinde d. Vorgeschlagenen als auch an den entsprechenden Kreis, die Landesbehörden (Bezirksregierungen, Fachministerien , Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung richtet sich nach dem Regierungsbezirk, in dem der Wohnort d. Vorgeschlagenen liegt.
In einem formlosen Anregungsschreiben sollte möglichst konkret dargelegt werden , welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen). (Beispiel: Herr M. wirkte von 1968 bis 1978 als Vorsitzender des VfB Muster und hat sich insbesondere der Jugendarbeit gewidmet. Unter seiner Leitung hat der Verein 10 Jugendmannschaften gegründet, an deren Aufbau Herr M. maßgeblich beteiligt war. Referenz: Herr Peter K., Musterstr. 2, 47111 Muster -jetziger Vorsitzender des VfB Muster-).
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.

Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde d. Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt, und schreibt die darüber hinaus genannten Referenzpersonen an. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium prüft die von der Bezirksregierung zusammengefassten Verdienste und leitet seinen Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll .

Bei Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Angaben hinsichtlich des Verfahrensablaufs zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland entsprechend; allerdings entscheidet in diesen Fällen der Herr Ministerpräsident , ob die Voraussetzungen für eine Ordensverleihung vorliegen.
Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten bzw. des Herrn Ministerpräsidenten dauert in der Regel mindestens ein Jahr.
Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Zuständige Stelle

Stabsstelle
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

E-Mail senden

Ansprechpartner

Verdienstorden BRD/NRW

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet. Seitdem stellt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen erworben werden, z.B. auch durch mitmenschliche Hilfe, die unter persönlichem Einsatz geleistet wird.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in verschiedenen Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • Großes Verdienstkreuz
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • Großkreuz
  • Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.

Die Verleihung einer höheren Ordensstufe als des Verdienstkreuzes am Bande setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine bereits bei der vorangegangenen Auszeichnung gewürdigte Leistung im Grad ihrer Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert worden ist oder seit der vorangegangenen Auszeichnung eine Leistung erbracht worden ist, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Allgemeinwohl, wegen der Zurückstellung eigener Interessen und wegen ihrer Dauer als herausragend und beispielhaft zu bewerten ist.

Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
Der damalige Ministerpräsident Dr. h.c. Johannes Rau stiftete im Jahre 1986 den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihm sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung ausgezeichnet werden, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seiner Bevölkerung erworben haben. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wird in einer Stufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensträger nicht höher als 2.500 sein darf.

Sowohl der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als auch der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden bzw. werden. Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens.

Verfahren
Anregungen für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland kann jedermann geben. Sie können sowohl an die Wohnortgemeinde d. Vorgeschlagenen als auch an den entsprechenden Kreis, die Landesbehörden (Bezirksregierungen, Fachministerien , Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung richtet sich nach dem Regierungsbezirk, in dem der Wohnort d. Vorgeschlagenen liegt.
In einem formlosen Anregungsschreiben sollte möglichst konkret dargelegt werden , welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen). (Beispiel: Herr M. wirkte von 1968 bis 1978 als Vorsitzender des VfB Muster und hat sich insbesondere der Jugendarbeit gewidmet. Unter seiner Leitung hat der Verein 10 Jugendmannschaften gegründet, an deren Aufbau Herr M. maßgeblich beteiligt war. Referenz: Herr Peter K., Musterstr. 2, 47111 Muster -jetziger Vorsitzender des VfB Muster-).
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.

Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde d. Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt, und schreibt die darüber hinaus genannten Referenzpersonen an. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium prüft die von der Bezirksregierung zusammengefassten Verdienste und leitet seinen Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll .

Bei Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Angaben hinsichtlich des Verfahrensablaufs zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland entsprechend; allerdings entscheidet in diesen Fällen der Herr Ministerpräsident , ob die Voraussetzungen für eine Ordensverleihung vorliegen.
Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten bzw. des Herrn Ministerpräsidenten dauert in der Regel mindestens ein Jahr.
Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

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