Mit der Hauptsatzung hat die Gemeindevertretung die Möglichkeit, das gemeindliche Organisationsrecht entsprechend den lokalen Erfordernissen auszugestalten.

In der Hauptsatzung ist mindestens zu regeln, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Dazu gehören u. a. die Form der öffentlichen Bekanntmachung, Einzelheiten über die Unterrichtung der Einwohner, nähere Einzelheiten über das Anregungs- und Beschwerderecht, Einzelheiten über Vertragsgenehmigungen, der Ersatz des Verdienstausfalls für Rats- und Ausschussmitglieder, Höhe der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes für Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen sowie die Höchstzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist.

Desweiteren können zusätzlich Angelegenheiten, wie z.B. die Bildung von Ausschüssen, die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Ausschüsse, die Nennung der Ortsteile in kreisangehörigen Gemeinden oder die Gestaltung von Siegel, Wappen und Flaggen und Ähnliches mehr geregelt werden.

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Stabsstelle
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

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Hauptsatzung

Mit der Hauptsatzung hat die Gemeindevertretung die Möglichkeit, das gemeindliche Organisationsrecht entsprechend den lokalen Erfordernissen auszugestalten.

In der Hauptsatzung ist mindestens zu regeln, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Dazu gehören u. a. die Form der öffentlichen Bekanntmachung, Einzelheiten über die Unterrichtung der Einwohner, nähere Einzelheiten über das Anregungs- und Beschwerderecht, Einzelheiten über Vertragsgenehmigungen, der Ersatz des Verdienstausfalls für Rats- und Ausschussmitglieder, Höhe der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes für Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen sowie die Höchstzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist.

Desweiteren können zusätzlich Angelegenheiten, wie z.B. die Bildung von Ausschüssen, die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Ausschüsse, die Nennung der Ortsteile in kreisangehörigen Gemeinden oder die Gestaltung von Siegel, Wappen und Flaggen und Ähnliches mehr geregelt werden.

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