Die Medizin von heute ist in der Lage, durch die Transplantation von Spenderorganen oder Spendergeweben das Leben eines Menschen zu retten oder deutlich zu verlängern, aber auch, die Lebensqualität entscheidend zu verbessern. In einem Organspendeausweis kann sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung oder eine Beschränkung der Spende auf einzelne Organe festgehalten werden.

Mittlerweile können die Organe Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet und anderen Menschen übertragen werden. Darüber hinaus können eine Niere oder Teile der Leber auch bei lebenden Spendern entnommen werden.

An Geweben, die transplantiert werden können, kommen die Haut, die Hornhaut der Augen, die Herzklappen, Knochen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen in Betracht.


In Deutschland besteht ein erheblicher Organmangel. Es werden weit weniger Organe je eine Million Einwohner transplantiert als in den meisten unserer Nachbarländer. Der ''Tod auf der Warteliste'' ist für viele Patienten traurige Realität. So sterben statistisch Tag für Tag in Deutschland drei Menschen, denen eine Organübertragung das Leben gerettet hätte.

Insbesondere bei den Nieren besteht erheblich mehr Bedarf als Spenderorgane vorhanden sind. Es ist daher äußerst wichtig, dass sich jeder Bürger Gedanken zu seiner persönlichen Einstellung zur Organspende nach dem Tod macht und seine Entscheidung dokumentiert, nach Möglichkeit in einem Organspendeausweis. Geeignet (aber nicht notwendig) für die Dokumentation ist insbesondere ein Organspendeausweis, der inhaltlich den Vorgaben des Transplantationsgesetzes entspricht. Ein solcher Ausweis enthält als Vordruck bereits alle rechtlich bedeutsamen Fragen, die durch einfaches Ankreuzen beantwortet und durch eine Unterschrift bestätigt werden können. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung für den Bürger und eine Entlastung für die sonst zur Entscheidung berufenen Angehörigen.

In einem Organspendeausweis kann sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung oder eine Beschränkung der Spende auf einzelne Organe und Gewebe festgehalten werden. Die einmal getroffene Entscheidung kann jederzeit geändert werden, etwa indem der Organspendeausweis wieder vernichtet wird. Es kann auch jederzeit ein neuer Ausweis selbst ausgefüllt werden.

Organspendeausweise sind insbesondere bei allen Gesundheitsämtern, bei den Krankenkassen, bei vielen Ärzten und in vielen Apotheken erhältlich. Ebenso liegen sie im Rathaus aus oder Sie erhalten diese mit Informationen im Bürgerservice.

Hier können Sie Ihren Organspendeausweis direkt bestellen oder online ausfüllen: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html

Druckversion: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Organspendeausweis_ausfuellbar.pdf

Zuständige Stelle

Stabsstelle
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

E-Mail senden

Organspendeausweis

Mittlerweile können die Organe Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet und anderen Menschen übertragen werden. Darüber hinaus können eine Niere oder Teile der Leber auch bei lebenden Spendern entnommen werden.

An Geweben, die transplantiert werden können, kommen die Haut, die Hornhaut der Augen, die Herzklappen, Knochen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen in Betracht.


In Deutschland besteht ein erheblicher Organmangel. Es werden weit weniger Organe je eine Million Einwohner transplantiert als in den meisten unserer Nachbarländer. Der ''Tod auf der Warteliste'' ist für viele Patienten traurige Realität. So sterben statistisch Tag für Tag in Deutschland drei Menschen, denen eine Organübertragung das Leben gerettet hätte.

Insbesondere bei den Nieren besteht erheblich mehr Bedarf als Spenderorgane vorhanden sind. Es ist daher äußerst wichtig, dass sich jeder Bürger Gedanken zu seiner persönlichen Einstellung zur Organspende nach dem Tod macht und seine Entscheidung dokumentiert, nach Möglichkeit in einem Organspendeausweis. Geeignet (aber nicht notwendig) für die Dokumentation ist insbesondere ein Organspendeausweis, der inhaltlich den Vorgaben des Transplantationsgesetzes entspricht. Ein solcher Ausweis enthält als Vordruck bereits alle rechtlich bedeutsamen Fragen, die durch einfaches Ankreuzen beantwortet und durch eine Unterschrift bestätigt werden können. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung für den Bürger und eine Entlastung für die sonst zur Entscheidung berufenen Angehörigen.

In einem Organspendeausweis kann sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung oder eine Beschränkung der Spende auf einzelne Organe und Gewebe festgehalten werden. Die einmal getroffene Entscheidung kann jederzeit geändert werden, etwa indem der Organspendeausweis wieder vernichtet wird. Es kann auch jederzeit ein neuer Ausweis selbst ausgefüllt werden.

Organspendeausweise sind insbesondere bei allen Gesundheitsämtern, bei den Krankenkassen, bei vielen Ärzten und in vielen Apotheken erhältlich. Ebenso liegen sie im Rathaus aus oder Sie erhalten diese mit Informationen im Bürgerservice.

Hier können Sie Ihren Organspendeausweis direkt bestellen oder online ausfüllen: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html

Druckversion: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Organspendeausweis_ausfuellbar.pdf

Organspende https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12180/show
Stabsstelle
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh