Jobcenter im Kreis Warendorf 

- Anlaufstelle Wadersloh -
Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh


Ansprechpartnerinnen:

Materielle Hilfe
Frau Handeick (Buchstabe A - L)
Frau Hagedorn (Buchstabe M - Z)

Fallmanagement
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wadersloh sind die Vermittler und Fallmanager aus Beckum zuständig.

Wir weisen Sei darauf hin, dass seit dem 01.02.2012 die offenen Sprechzeiten entfallen und bitten Sie, für ein persönliches Gespräch einen Termin zu vereinbaren.

Berechtigte
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hilfebedürftig und erwerbsfähig sind (Umfang der Erwerbsfähigkeit mindestens drei Stunden täglich) und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Grundsatz ist das Fördern und Fordern.

Leistungsarten
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in Form von

  1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, 
  2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen und
  3. Sachleistungen erbracht.

Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach SGB II
  • Bankverbindung
  • Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Kfz-Schein / -Brief
  • Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
  • Mietbescheinigung / -vertrag / Untermietvertrag
  • Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages / Stromabschlages
  • Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung
  • Personalausweis / Pass / Schwerbehindertenausweis
  • Sparbuch / Festgeldkonto / Bausparverträge / Sparverträge etc.
  • Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u.a.
  • Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

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- Anlaufstelle Wadersloh -
Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh


Ansprechpartnerinnen:

Materielle Hilfe
Frau Handeick (Buchstabe A - L)
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Fallmanagement
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wadersloh sind die Vermittler und Fallmanager aus Beckum zuständig.

Wir weisen Sei darauf hin, dass seit dem 01.02.2012 die offenen Sprechzeiten entfallen und bitten Sie, für ein persönliches Gespräch einen Termin zu vereinbaren.

Berechtigte
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hilfebedürftig und erwerbsfähig sind (Umfang der Erwerbsfähigkeit mindestens drei Stunden täglich) und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Grundsatz ist das Fördern und Fordern.

Leistungsarten
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in Form von

  1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, 
  2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen und
  3. Sachleistungen erbracht.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach SGB II
  • Bankverbindung
  • Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Kfz-Schein / -Brief
  • Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
  • Mietbescheinigung / -vertrag / Untermietvertrag
  • Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages / Stromabschlages
  • Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung
  • Personalausweis / Pass / Schwerbehindertenausweis
  • Sparbuch / Festgeldkonto / Bausparverträge / Sparverträge etc.
  • Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u.a.
  • Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung
https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/100/show
Jobcenter im Kreis Warendorf - Anlaufstelle Wadersloh
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Frau

Marion

Handeick

EG 025 (Rathaus, Erdgeschoss)

marion.handeick@kreis-warendorf.de

Frau

Hildegard

Hagedorn

EG 010 (Rathaus, Erdgeschoss)

02581 53-5824
hildegard.hagedorn@kreis-warendorf.de