BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Sterbefall
Zur Bestattung verpflichtet sind gem. § 8 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der nachstehenden Rangfolge:
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Ortes, in dem der Sterbefall eingetreten ist.
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern und
- volljährige Enkelkinder
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Ortes, in dem der Sterbefall eingetreten ist.
Unterlagen
Zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt werden benötigt:
Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt. In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, das heisst, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc.
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Eheurkunde und Geburtsurkunde
- bei Lebenspartnern: Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunde
- bei Auflösung einer Ehe: das Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt. In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, das heisst, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc.
Kosten
Die Anmeldung ist kostenlos.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist kostenpflichtig: 10,00 €
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist kostenpflichtig: 10,00 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Linda Bücker
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: linda.buecker@wadersloh.de