BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Namensänderung, privatrechtlich
Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Linda Bücker
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: linda.buecker@wadersloh.de