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Vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Ihr alter Ausweis abgelaufen ist und Sie dringend einen gültigen Ausweis benötigen .
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig. Er kann nur im Zusammenhang mit dem endgültigen Personalausweis beantragt werden.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine Vertretung nicht möglich.
Der vorläufige Personalausweis wird von uns sofort ausgestellt.
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig. Er kann nur im Zusammenhang mit dem endgültigen Personalausweis beantragt werden.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine Vertretung nicht möglich.
Der vorläufige Personalausweis wird von uns sofort ausgestellt.
Unterlagen
- zwei neue biometrische Passbilder (endgültiger und vorläufiger Ausweis)
- den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Kosten
Die Gebühr beträgt 10,00 EUR und ist 3 Monate gültig.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hubert Brauner
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hubert.brauner@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Frau Linda Bücker
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: linda.buecker@wadersloh.de