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Übergangsheime
Nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete und Registrierung durch das Bundesverwaltungsamt prüft die Gemeinde, ob ein Status als Spätaussiedler oder Vertriebener bescheinigt werden kann.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden die Betroffenen Personen zunächst mit Wohnraum versorgt.
Besonderheiten:
Art und Umfang sowie Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Status der Person richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Vor Antragstellung sollten die notwendigen Informationen in einem Beratungsgespräch bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Spätaussiedlerstatusgesetz (SpStatG)
Unterlagen
Gültige Ausweispapiere, Registrierschein, Aufnahmebescheid
Zuständige Organisationseinheit
- Sozialamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maria Kneifel
Tel: 02523 950-1270
E-Mail: maria.kneifel@wadersloh.de
- Herr Marc Schmidt
Tel: 02523 950-1260
E-Mail: marc.schmidt@wadersloh.de
Nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete und Registrierung durch das Bundesverwaltungsamt prüft die Gemeinde, ob ein Status als Spätaussiedler oder Vertriebener bescheinigt werden kann.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden die Betroffenen Personen zunächst mit Wohnraum versorgt.
Besonderheiten:
Art und Umfang sowie Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Status der Person richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Vor Antragstellung sollten die notwendigen Informationen in einem Beratungsgespräch bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Spätaussiedlerstatusgesetz (SpStatG)
Gültige Ausweispapiere, Registrierschein, Aufnahmebescheid
https://serviceportal.wadersloh.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/545/showFrau
Maria
Kneifel
EG 023 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Marc
Schmidt
EG 023 (Rathaus, Erdgeschoss)