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Stammbuch
Bei der Anmeldung zur Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich ein Familienstammbuch auszusuchen.
In diesem Buch werden die Eheurkunden und die Geburtsurkunden der Kinder eingeheftet.
Bei der Geburtsanzeige eines Kindes ist das Familienstammbuch im Krankenhaus bzw. beim Standesamt vorzulegen.
In diesem Buch werden die Eheurkunden und die Geburtsurkunden der Kinder eingeheftet.
Bei der Geburtsanzeige eines Kindes ist das Familienstammbuch im Krankenhaus bzw. beim Standesamt vorzulegen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personenstandsgesetz und -verordnungUnterlagen
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- - Nachweis über die Geburt
- Bescheinigung des Krankenhauses bzw. der Hebamme - - Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit der Eltern
- Reisepass oder Personalausweis
- ggfs. Staatsangehörigkeitsurkunde - - Nachweise zum Personenstand der Eltern
- Eheurkunde der Eltern (hier reicht in der Regel das Familien-Stammbuch aus) oder
- Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
- Geburtsurkunde des Vaters, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater die Vaterschaft bereits anerkannt hat (diese Anerkennung ist ebenfalls vorzulegen) - - Erklärung zur Namensbestimmung
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen)
Kosten
- Die Gebühr für die Erteilung einer Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Linda Bücker
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: linda.buecker@wadersloh.de