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Aufbruchgenehmigung
Für jede Art von Aufgrabungen für z.B. Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Reparaturarbeiten die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist §23 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NRW.
Neben dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung (Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß. § 45 Abs. 6 StVO) beim Kreis Warendorf einzuholen. Das Formular hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf.
Erst bei Vorlage der beiden Genehmigungen darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen beschäftigt werden, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Den ausgefüllten Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Mailadresse. oliver.smeenk@wadersloh.de
Zuständige Organisationseinheit
- Dezernat 3
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Oliver Smeenk
Tel: 02523 950-1455
E-Mail: oliver.smeenk@wadersloh.de
Für jede Art von Aufgrabungen für z.B. Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Reparaturarbeiten die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist §23 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NRW.
Neben dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung (Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß. § 45 Abs. 6 StVO) beim Kreis Warendorf einzuholen. Das Formular hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf.
Erst bei Vorlage der beiden Genehmigungen darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen beschäftigt werden, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Den ausgefüllten Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Mailadresse. oliver.smeenk@wadersloh.de
https://serviceportal.wadersloh.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3772/showHerr
Oliver
Smeenk
DG 213 (Rathaus, Obergeschoss)