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Ehefähigkeitszeugnis
Unterlagen
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes,
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung,
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Wenn beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind und einer bereits verheiratet war, benötigen Sie zusätzlich:
- Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, d.h. es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorzulegen,
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle frühere Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.
Wenn einer der beiden Verlobten ausländischer Staatsangehöriger ist, noch nicht verheiratet war oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte und volljährig ist, benötigt der ausländische Partner folgende Unterlagen:
- Eine Geburtsurkunde mit Angabe beider Elternteile (St. Amt Geburtsort),
- Eine aktuelle Bescheinigung über den Familienstand (wird am Wohnort des ausländischen Verlobten beim zuständigen Standes- oder Registeramt ausgestellt),
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis,
- Übersetzung aller ausländischen Urkunden, die nicht in internationaler Form erstellt wurden, durch einen im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer. Sofern die Urkunden im Ausland übersetzt werden, sollte eine für die deutsche Auslandsvertretung tätiger Übersetzer in Anspruch genommen werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Linda Bücker
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: linda.buecker@wadersloh.de