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Beglaubigungen
Wir dürfen ausschließlich Kopien oder Abschriften von Originalen beglaubigen.
Hinweis: Urkunden zur Vorlage bei einer Behörde dürfen nicht beglaubigt werden .
(z.B. Sterbeurkunden, Geburtsurkunden usw., alle Urkunden im Bereich Standesamt.)
Sie benötigen:
(Kopie kann im Bürgerservice erstellt werden; 0,70 EUR/Kopie)
Hinweis: Urkunden zur Vorlage bei einer Behörde dürfen nicht beglaubigt werden .
(z.B. Sterbeurkunden, Geburtsurkunden usw., alle Urkunden im Bereich Standesamt.)
Sie benötigen:
- Originalunterlagen und
- Kopien oder Abschriften der Unterlagen, die beglaubigt werden sollen
(Kopie kann im Bürgerservice erstellt werden; 0,70 EUR/Kopie)
Kosten
Die Gebühr beträgt 4,00 EUR je Beglaubigung;
Für Bewerbungen von Schülern und Studenten 2,00 EUR je Beglaubigung.
Wir beglaubigen auch Unterschriften wenn
Die Gebühr beträgt 2,50 EUR pro Unterschriftsbeglaubigung.
Für Bewerbungen von Schülern und Studenten 2,00 EUR je Beglaubigung.
Wir beglaubigen auch Unterschriften wenn
- Sie diese in unserer Gegenwart leisten,
- Sie Ihren Personalausweis vorlegen.
Die Gebühr beträgt 2,50 EUR pro Unterschriftsbeglaubigung.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hubert Brauner
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hubert.brauner@wadersloh.de
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Linda Bücker
Tel: 02523 950-1214
E-Mail: linda.buecker@wadersloh.de