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Antrag auf Bordsteinabsenkung
Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine Zufahrt. Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Gemeinde Wadersloh. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner.
In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Für neue Zufahrten ist dennoch ein Antrag notwendig, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegs Befestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist und diese im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden muss.
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- Dezernat 3
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
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- Herr Oliver Smeenk
Tel: 02523 950-1455
E-Mail: oliver.smeenk@wadersloh.de
Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine Zufahrt. Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Gemeinde Wadersloh. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner.
In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Für neue Zufahrten ist dennoch ein Antrag notwendig, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegs Befestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist und diese im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden muss.
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